Tagespflege ist…

eine individuelle Form der Betreuung durch eine Tagespflegeperson für Kinder unterschiedlichen Alters, zwischen 0 und 14 Jahren.


Sie bietet:

• familiäre Atmosphäre (bei Tageseltern, in der elterlichen Wohnung
oder in anderen geeigneten Räumen)
• flexible Betreuungszeiten
• ergänzende Betreuung zu Hort oder Kindertagesstätte, wenn die
angebotene Betreuungszeit nicht ausreicht


Welche Vorteile hat die Kindertagespflege für mich und mein Kind?


• Durch den familiären Rahmen ist die Situation für das Kind überschaubar.
• Die Tagesmutter oder der Tagesvater kann individuell auf das Kind eingehen.
• Bereits vor dem Kindergarten kommen Kinder miteinander in Kontakt.
• Die Betreuungszeiten können flexibel abgesprochen werden; Betreuung ist damit
auch bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten der Eltern möglich.


Was gibt mir Sicherheit bei der Betreuung?

• Alle Tagesmütter und -väter, die außerhalb der elterlichen Wohnung Tageskinder betreuen, müssen
beim Jugendamt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen (§ 43 SGB VIII). Dies gilt, wenn die
Betreuung mehr als 15 Stunden pro Woche oder länger als 3 Monate erfolgt und dafür ein Entgelt
erhoben wird.
• Vor Erteilung der Pflegeerlaubnis prüft das Jugendamt,
• ob die Tagespflegeperson persönlich geeignet ist und
• ob sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und
• ob sie besondere Kenntnisse in der Kinderbetreuung nachweisen kann.
• Die fachliche Eignungsprüfung wird u.a. an eine Qualifizierung geknüpft.


Was ist Großtagespflege?

Seit dem 01. Januar 2007 ist es in Niedersachsen möglich, dass mehrere Tagespflegepersonen sich zusammen tun und in gemeinsamen Räumlichkeiten Kinder betreuen. In Abgrenzung zu Kindertagesstätten müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich in der Tagespflegebörse.


 

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