Tagespflege ist…
eine individuelle Form der Betreuung durch eine Tagespflegeperson
für Kinder unterschiedlichen Alters, zwischen 0 und
14 Jahren.
Sie bietet:
• familiäre Atmosphäre (bei Tageseltern,
in der elterlichen Wohnung
• oder in anderen geeigneten
Räumen)
• flexible Betreuungszeiten
• ergänzende Betreuung zu Hort oder Kindertagesstätte,
wenn die
• angebotene Betreuungszeit
nicht ausreicht
Welche Vorteile hat die Kindertagespflege für mich
und mein Kind?
• Durch den familiären Rahmen ist die Situation
für das Kind überschaubar.
• Die Tagesmutter oder der Tagesvater kann individuell
auf das Kind eingehen.
• Bereits vor dem Kindergarten kommen Kinder miteinander
in Kontakt.
• Die Betreuungszeiten können flexibel abgesprochen
werden; Betreuung ist damit
• auch bei ungewöhnlichen
Arbeitszeiten der Eltern möglich.
Was gibt mir Sicherheit bei
der Betreuung?
• Alle Tagesmütter und -väter, die außerhalb
der elterlichen Wohnung Tageskinder betreuen, müssen
•
beim Jugendamt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
(§ 43 SGB VIII). Dies gilt, wenn die
• Betreuung mehr als
15 Stunden pro Woche oder länger als 3 Monate erfolgt
und dafür ein Entgelt
• erhoben wird.
• Vor Erteilung der Pflegeerlaubnis prüft das
Jugendamt,
• ob die Tagespflegeperson persönlich geeignet
ist und
• ob sie über kindgerechte Räumlichkeiten
verfügt und
• ob sie besondere Kenntnisse in der Kinderbetreuung
nachweisen kann.
• Die fachliche Eignungsprüfung wird u.a. an
eine Qualifizierung geknüpft.
Was ist Großtagespflege?
Seit dem 01. Januar 2007 ist
es in Niedersachsen möglich, dass mehrere Tagespflegepersonen
sich zusammen tun und in gemeinsamen Räumlichkeiten
Kinder betreuen. In Abgrenzung zu Kindertagesstätten
müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Bitte informieren Sie sich in der Tagespflegebörse.