In der Tagespflegebörse
können Tagespflegepersonen und Eltern…
• sich kostenlos in unserer Datenbank registrieren
lassen.
• ihre Angebote bzw. Wünsche aushängen.
• sich über aktuelle Betreuungswünsche
bzw. Betreuungsangebote
• informieren.
• sich bei der Suche nach geeigneten Betreuungsverhältnissen
beraten
• lassen.
• eine Vertretung für Krankheitsfälle
der Tagespflegeperson finden.
Vertretungsregelungen - Was,
wenn die Tagesmutter krank wird?
Politische Bestrebungen
von Bund und Land Niedersachsen und damit verbundene Gesetzesänderungen
sehen vor, die Kindertagespflege einerseits auszubauen,
andererseits aber auch die Qualität zu erhöhen
und sie professioneller und verlässlicher zu machen.
In diesem Zusammenhang stellt das Land von 2007 bis 2010
Gelder im Rahmen des Programms „Familien mit Zukunft“
zur Verfügung. Die Stadt Göttingen hat aus diesem
Topf Mittel beantragt, um eine verlässliche Vertretungsregelung
für Tagespflegepersonen einzuführen.
Wir erproben zurzeit zwei Modelle:
A.
Vier Tagesmütter treffen sich einmal wöchentlich
mit ihren Tageskindern in einem von der Tagespflegebörse
zur Verfügung gestellten Raum. Die Tageskinder lernen
so die anderen Tagesmütter kennen und können
im Krankheitsfall der eigenen Tagesmutter von einer der
anderen Tagesmütter betreut werden. Die beteiligten
Tagesmütter erhalten für ihre Beteiligung an
diesem Modell eine Aufwandsentschädigung.
B. Eine bei der Tagespflegebörse
angestellte mobile Tagesmutter besucht regelmäßig
Tagespflegestellen und baut ein Vertrauensverhältnis
zu ihren Kolleginnen, aber auch deren Tageskindern auf.
Im Krankheitsfall der Tagesmutter kann sie die Betreuung
der Kinder übernehmen.
Bei beiden Modellen
sollen selbstverständlich die Eltern in den Prozess
einbezogen werden, es ist wichtig, dass sie das Vertretungsmodell
und die vertretende Tagesmutter für ihr Kind akzeptieren.
Es entstehen für Eltern und Tagespflegepersonen keine
Kosten.